In Übergangsphasen müssen beide Exchange-Umgebungen vollständig lizenziert sein. CALs dürfen nicht versionsübergreifend genutzt werden, selbst wenn Benutzer scheinbar nur ein Postfach aktiv verwenden.
Solange kein direkter Benutzerzugriff erfolgt, ist keine zusätzliche CAL erforderlich. Wird jedoch interaktiv auf Inhalte zugegriffen, entsteht Lizenzpflicht.
Funktionspostfächer sind zulässig, solange sie nicht als persönliche Benutzerkonten verwendet werden. Eine klare technische Trennung ist dabei entscheidend.
Nicht deaktivierte Serverinstanzen gelten als produktiv und müssen lizenziert sein. Dies ist ein häufiger Prüfpunkt bei Audits.
Ja. Auch Test- oder Migrationssysteme gelten als lizenzpflichtig, sobald Benutzerzugriffe möglich sind.
Exchange Server 2010 lässt sich sinnvoll mit einem geeigneten Betriebssystem kombinieren,
sowohl auf Server- als auch auf Client-Seite. In bestehenden IT-Landschaften werden häufig
Windows 10 oder – in gemischten Umgebungen – auch Windows 11 eingesetzt. Für die tägliche
Arbeit mit E-Mail und Kalendern eignen sich Anwendungen aus dem Bereich Microsoft Office,
etwa Microsoft Office 2021 oder Microsoft Office 2024. Zur zusätzlichen Absicherung der
Umgebung tragen Antiviren-Lizenzen bei, beispielsweise Lösungen von Kaspersky.
Ergänzend unterstützen professionelle Computerprogramme wie EaseUS sowie ein abgestimmtes
Paket die Wartung, Sicherung und Stabilität der gesamten Infrastruktur.
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